Rechtsprechung
LSG Niedersachsen-Bremen, 03.04.2017 - L 11 AS 19/17 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Lüneburg, 28.07.2016 - S 27 AS 198/14
- LSG Niedersachsen-Bremen, 04.01.2017 - L 11 AS 828/16
- LSG Niedersachsen-Bremen, 03.04.2017 - L 11 AS 19/17
- BSG, 25.10.2017 - B 14 AS 11/17 R
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09
Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.04.2017 - L 11 AS 19/17
Dem entspricht der Grundsatz einer nur zurückhaltenden verfassungsrechtlichen Kontrolle der diesbezüglichen einfachgesetzlichen Regelungen (vgl. hierzu im Einzelnen: Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Urteil vom 9. Februar 2010 - 1 BvL 1/09, 3/09 und 4/09 -, BVerfGE 125, 175, Rn 133ff. mit umfangreichen weiteren Nachweisen).Dass eine dreißigprozentige Minderung der Regelbedarfsleistungen für einen Zeitraum von - wie hier - bis zu drei Monaten noch nicht zu einer Verletzung des Grundrechts auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums führt (vgl. zu diesem sich aus Art. 1 Abs. 1 und 20 Abs. 1 GG ergebenen Grundrecht: BVerfG, Urteil vom 9. Februar 2010, a.a.O.), ist bereits höchstrichterlich entschieden (BSG, Urteil vom 29. April 2015 - B 14 AS 19/14 R -, BSGE 119, 17).
Der verfassungsrechtliche Maßstab für beitragsunabhängige, existenzsichernde Sozialleistungen ist insoweit allein das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (vgl. zu diesem Grundrecht erneut: BVerfG, Urteil vom 9. Februar 2010, a.a.O.).
- BSG, 29.04.2015 - B 14 AS 19/14 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Minderung des Arbeitslosengeld II wegen …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.04.2017 - L 11 AS 19/17
Dass eine dreißigprozentige Minderung der Regelbedarfsleistungen für einen Zeitraum von - wie hier - bis zu drei Monaten noch nicht zu einer Verletzung des Grundrechts auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums führt (vgl. zu diesem sich aus Art. 1 Abs. 1 und 20 Abs. 1 GG ergebenen Grundrecht: BVerfG…, Urteil vom 9. Februar 2010, a.a.O.), ist bereits höchstrichterlich entschieden (BSG, Urteil vom 29. April 2015 - B 14 AS 19/14 R -, BSGE 119, 17).Dass eine bis zu dreißigprozentige Minderung des SGB II-Leistungsanspruchs für die Dauer von drei Monate das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums jedoch nicht verletzt, wurde bereits dargelegt (vgl. Abschnitt III.1. sowie BSG, Urteil vom 29. April 2015, a.a.O.).
- SG Aachen, 30.09.2013 - S 5 AS 603/13
Dreimonatige Absenkung der Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.04.2017 - L 11 AS 19/17
Die Kammer folge der Rechtsauffassung des SG Aachen in seinem Urteil vom 30. September 2013 - S 5 AS 603/13 -, wonach aus Gründen der Verhältnismäßigkeit die Dauer des Minderungszeitraums grundsätzlich derjenigen der Sperrzeit entspreche (Urteil vom 28. Juli 2016, dem Beklagten am 26. August 2016 zugestellt).Die Rechtsprechung hat bislang - soweit ersichtlich - lediglich vereinzelt einen Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz angenommen, nämlich im Fall einer nur einwöchigen Sperrzeit wegen Meldepflichtverletzung (SG Aachen, Urteil vom 30. September 2013 - 5 AS 603/13 - das hiergegen geführte Berufungsverfahren endete durch gerichtlichen Vergleich, vgl. hierzu die vom Senat eingeholte Auskunft des LSG Nordrhein-Westfalen vom 7. Februar 2017).
- BVerfG, 07.11.2016 - 1 BvR 1089/12
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen die begrenzte Überführung in der DDR …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.04.2017 - L 11 AS 19/17
Dabei gilt ein stufenloser, am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierter Prüfungsmaßstab, dessen Inhalt und Grenzen sich nicht abstrakt, sondern nur nach den jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereichen bestimmen lassen (BVerfG, Beschluss vom 7. November 2016 - 1 BvR 1089/12 -, Rn 65 mit umfangreichen weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung des BVerfG). - BVerfG, 07.12.2010 - 1 BvR 2628/07
Abschaffung der Arbeitslosenhilfe zum 1. Januar 2005 verfassungsgemäß
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.04.2017 - L 11 AS 19/17
Beitragsfinanzierte bzw. sozialversicherungsrechtliche Rechtspositionen können durch das Grundrecht auf Eigentum nach Art. 14 GG geschützt sein (ständige Rechtsprechung des BVerfG, vgl. etwa: BVerfG, Beschluss vom 07. Dezember 2010 - 1 BvR 2628/07 -, BVerfGE 128, 90, Rn 31 ff. mit umfangreichen weiteren Nachweisen).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.09.2017 - L 11 AS 1067/15
Antragserfordernis; geldwerte Leistung; Minderung; Sachleistung; Sanktion; …
Zu dieser ausschließlich junge Leistungsbezieher begünstigenden Regelung hat der erkennende Senat bereits entschieden, dass insoweit keine verfassungswidrige Ungleichbehandlung älterer Leistungsbezieher vorliegt (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 03. April 2017 - L 11 AS 19/17 -, Rn 34 - zitiert nach juris; Revision anhängig beim BSG unter dem Az. B 14 AS 11/17 R). - LSG Niedersachsen-Bremen, 20.11.2018 - L 11 AS 1134/16 d) Ob, die besonderen Umstände des Einzelfalles berücksichtigt (vgl. insoweit die Erläuterungen der Klägerin im Erörterungstermin zu ihrer Gesamtsituation und dem Bemühen, mit einer Arbeit "Fuß zu fassen"), eine besondere Härte vorliegt, die eine Reduzierung der Sperrzeit auf die Hälfte rechtfertigen würde (vgl. § 159 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 b) SGB III), kann dahinstehen, weil das SGB II (§ 31b Abs. 1 Satz 3) von einem starren Minderungszeitraum von drei Monaten ausgeht und eine Reduzierung anders als das SGB III nicht kennt (vgl. insoweit auch: Urteil des erkennenden Senats vom 3. April 2017 - L 11 AS 19/17 -).